Ob Fehldiagnose, Behandlungsfehler oder fehlgelaufene Schönheitsoperation – fachliches Ärzteversagen kann bei einem Patienten neben persönlichem Leid vor allem wirtschaftlichen Schaden anrichten.

Ärzte tragen Verantwortung

Nicht jeder Behandlungsfehler ist gleich ein Kunstfehler, die Schäden für den Betroffenen aber in aller Regel gleich und beeinträchtigen Alltag und Lebensqualität. Neben einem Streit mit Krankenkassen, Versicherungen und Gutachtern kommt dann noch die eigentliche Herausforderung: den Fehler nachzuweisen. Das Arzthaftungsrecht Berlin hilft dabei, die Verantwortung des Mediziners gegenüber seinem Patienten klarzustellen sofern dieser einen schuldhaften Fehler begangen hat. Ein schwieriges Unterfangen, ist das Recht doch nicht in speziellen Gesetzen geregelt sondern unterliegt vielmehr Richterrecht und Vergleichsfällen.

Aufklärung und medizinische Maßstäbe

Neben Behandlungsfehlern sind es zumeist Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler oder Pflichtverstöße die behandelnden Ärzten vorgeworfen werden. Verstößt dieser schuldhaft gegen eine ihm vorliegende Pflicht ergibt sich daraus das Recht auf Haftung. Als Grundlage dient hierbei der medizinische Standard des jeweiligen Fachgebietes, der erst in der konkreten Behandlungssituation benannt werden kann. Neben fachärztlichen Behandlungsregeln sind es insbesondere Gutachten die als medizinischer Maßstab herangezogen werden und den Rahmen für sowohl Fahrlässigkeit als auch Facharztstandard vorgeben. Doch auch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten selbst darf nicht außer Acht gelassen werden.

Beweislast des Patienten

Fälle des Arztrechtes sind häufig langwierige Geschichten. Eine besondere Herausforderung liegt darin, dass der geschädigte Patient grundsätzlich in der Beweispflicht ist. Im Zuge des Schadensersatzes muss dieser erst einmal beweisen, dass die zu beklagenden Beschwerden auf einen konkreten Fehler des behandelnden Arztes zurückzuführen sind. Doch nicht nur das, auch die Kausalität sprich der Zusammenhang zwischen Behandlung und Gesundheitszustand muss nachgewiesen werden. Eine Argumentation, die oftmals nur durch einen entsprechenden Gutachter ausführbar ist denn nur in den seltensten Fällen kommen den Betroffenen sogenannte Anscheinsbeweise zugute.