Positive Bewertungen in Ihrem Internetshop können den Verkauf ankurbeln. Ebenso können negative Bewertungen aber auch viele Kunden vor dem Einkauf abschrecken. Als Verkäufer steckt man häufig in der Bredouille , da einzelne Kunden das Bewertungssystem ausnutzen um einem persönlichen Groll, der eigentlich gar nicht mit dem Shop in Verbindung steht, genüge zu tun. Seien es nun zu lange Lieferzeiten der Versandfirma oder eine schlechte Verarbeitung in der Produktionsstätte. Der Verkäufer muss letztendlich für alles grade stehen, was andere Firmen verbockt haben.

Negative Bewertungen – löschen oder gegensteuern?

Dieser Umstand kann sich äußerst negativ auf das Bewertungsprofil eines Intershops auswirken und den Gewinn sehr stark beeinträchtigen. Nun kann der Verkäufer zur Verbesserung seines Shopprofils entweder versuchen, die negativen Bewertungen zu löschen oder aber zusätzliche positive google Bewertungen kaufen. Der Versuch, negative Bewertungen aus dem Shopprofil zu löschen, erscheint in vielen Fällen angemessen. Im Folgenden wird darum erklärt, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine negative Bewertung vom Bewertungsprofil entfernen möchten.

Rechtlich abgesichert oder zweifelhaft?

In Deutschland wird das Recht auf freie Meinungsäußerung juristisch geschützt. Gleichzeitig besteht aber auch ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit und Achtung des Privatlebens. Diese beiden Positionen stehen sich bei Internetbewertungen häufig entgegen. Juristisch wird dieser Umstand dadurch begründet, dass der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nur dann rechtswidrig erscheint, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen überwiegt.

Morddrohung als Meinungsäußerung?

Letztendlich kann also die Löschung einer negativen Bewertung dadurch begründet sein, dass das eigene Privatleben durch die Bewertung in Mitleidenschaft gezogen wird. Gerade übertrieben negative, bedrohliche oder regelrechte Hass-Bewertungen können über diese Argumentation entfernt werden.